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Einführung in die Unterschwellenvergabeordnung UVgO
Mit Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 14.02.2020 wurde das Inkrafttreten der Änderung der Ausführungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (AV § 55 LHO) verkündet. Damit wurde die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anstelle der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) – Abschnitt 1 als maßgebliche Verfahrensordnung für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte eingeführt.
Die UVgO ist damit spätestens ab dem 01.04.2020 verpflichtend anzuwenden.
Inhalte und Ziele:
Einführung in die Vergabe öffentlicher Liefer-und Dienstleistungsaufträge unterhalb
der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung (UVgO))
Zielgruppe: Beschäftigte der TU Berlin
Kursplanung | Uhrzeit | Bemerkung | |
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Termine | 27.03.2020 06.11.2020 | 09:00-16:00 | entfällt |
Kursleitung: | Herr Fritzsche | ||
Ort: | H 9132 |
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