Inhalt des Dokuments
Studium
Ein Studium ist der Grundausbildung und nicht der beruflichen Weiterbildung zuzuordnen. Eine finanzielle Unterstützung durch den Servicebereich II PE-WB ist daher grundsätzlich nicht möglich. In Ausnahmefällen kann eine Unterstützung durch den Arbeitgeber erfolgen, indem Arbeitszeit in das Studium investiert wird. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn das Studium nicht nur nützlich und im Interesse der Dienststelle ist, sondern die dort vermittelten Kenntnisse für das aktuelle Aufgabengebiet erforderlich sind. Nähere Informationen erhalten Sie auch hierzu bei Frau Patschorke.
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