Inhalt des Dokuments
Verwaltungsgrundlehrgang
In dem Verwaltungsgrundlehrgang soll Angestellten und Arbeitern/innen Grundlagenwissen in ausgewählten Verwaltungsfächern sowie Lern- und Arbeitstechniken vermittelt und die Fähigkeiten im schriftlichen und sprachlichen Ausdruck gefördert werden.Gleichzeitig soll festgestellt werden, welche Teilnehmer/innen mit Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss zum Verwaltungslehrgang I zugelassen werden können.
Zugelassen werden können – gemäß § 7 der Lehrgangsverordnung:
- tariflich Beschäftigte die in den Entgeltgruppen 1 bis 2 TV‐L (ehemals Vergütungsgruppen X und IX a BAT) eingruppiert sind und über eine mindestens dreijährige Berufspraxis verfügen.
- Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden nach den Bestimmungen des SGB IX und der Verwaltungsvorschrift Integration behinderter Menschen vom 31. August 2006 bevorzugt zugelassen.
Der Verwaltungsgrundlehrgang dauert bis zu 6 Monate, umfasst 50 Doppel-stunden und findet regelmäßig einmal wöchentlich mit 4 Doppelstunden im Zeit- rahmen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr an einem voraussichtlich gleichbleibenden Wochentag statt.
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