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Verwaltungslehrgang I
Der Verwaltungslehrgang I hat zum Ziel, Mitarbeiter/innen ohne eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte, die Tätigkeiten im nichttechnischen Verwaltungsdienst wahrnehmen oder für solche vorgesehen sind, ein Verwaltungsgrundwissen zu vermitteln.
Zugelassen werden können – gemäß § 13 der Lehrgangsordnung
- tariflich Beschäftige im nichttechnischen allgemeinen Verwaltungsdienst ohne eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r für Bürokommunikation oder einer vergleichbaren Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, die mindestens in der Entgeltgruppe 3 TV‐L (ehemals Vergütungsgruppe VIII) eingruppiert sind und über eine mindestens dreijährige Berufspraxis im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung verfügen
und
- tariflich Beschäftigte des nichttechnischen Dienstes der allgemeinen Verwaltung, die in den Entgeltgruppen 1 bis 2 TV‐L eingruppiert sind und den Verwaltungsgrundlehrgang mit Erfolg absolviert haben, sofern sie über eine mindestens dreijährige Berufspraxis im nichttechnischen Dienst der allgemeinen Verwaltung verfügen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden nach den Bestimmungen des SGB IX und der Verwaltungsvorschrift Integration behinderter Menschen vom 31. August 2006 bevorzugt zugelassen.
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