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Verwaltungslehrgang II
Dieser Lehrgang hat zum Ziel, Mitarbeitern/innen mit einem Verwaltungsgrundwissen vertiefte Kenntnisse zu vermitteln und sie auf die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten vorzubereiten.
Zugelassen werden können - gemäß § 20 der Lehrgangsordnung:
- Verwaltungsfachangestellte und Fachangestellte für Bürokommunikation mit einer mindestens zweijährigen Berufspraxis im nichttechnischen Dienst der allg. Verwaltung und
- tariflich Beschäftigte des nichttechnischen
Dienstes der allgemeinen Verwaltung, die den Verwaltungslehrgang I
oder eine vergleichbare Aus‐ und Fortbildungsmaßnahme mit Erfolg
absolviert haben, soweit sie mindestens in die Entgeltgruppe 5 TV‐L
eingruppiert sind.
Darüber hinaus erfüllen Kauffrauen/‐männer für Bürokommunikation, die ihre Ausbildung beim Land Berlin absolviert haben und deren dienstbegleitende Unterweisung somit an der Verwaltungsakademie Berlin stattfand, die Zulassungsvoraussetzungen, wenn sie eine mindestens zweijährige Berufspraxis im nichttechnischen Dienst der allg. Verwaltung nachweisen können. Der Bewerbung ist eine Kopie des Zeugnisses der Verwaltungsakademie Berlin über die Teilnahme an der dienstbegleitenden Unterweisung beizufügen.
Merkblatt VL II
- Merkblatt fuer Beschaeftigte VL II 15.1.2016 [2]
- Merkblatt fuer Vorgesetzte VL II 15.1.2016 [3]
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