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- Für wen ist der Servicebereich Personalentwicklung und Weiterbildung zuständig?
- Wie funktioniert das Anmeldeverfahren und welche Kosten entstehen?
- Welche Veranstaltungen werden vom Servicebereich Personalentwicklung und Weiterbildung angeboten?
- Was sind Zielgruppenspezifische Angebote?
- Was sind Einzelmaßnahmen?
- Wer muss eine gewünschte Kursteilnahme befürworten?
- Kann ich als TU-Beschäftigte/r auch externe Weiterbildung nutzen?
Für wen ist der Servicebereich Personalentwicklung und Weiterbildung zuständig?
Der Servicebereich Personalentwicklung und Weiterbildung ist für alle Beschäftigten der TUB zuständig: für Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen und Beamte / Beamtinnen sowie die sich in der Berufsausbildung befindenden Beschäftigten.
FAQ-Liste
Wie funktioniert das Anmeldeverfahren und welche Kosten entstehen?
Anmeldung
Für alle Weiterbildungskurse
besteht eine Anmeldepflicht, denn wir müssen vor der Durchführung
einer Veranstaltung wissen, wie viele Teilnehmende zu erwarten sind.
Zum einen, kann es sonst passieren, dass Kurse wegen zu geringer
Nachfrage abgesagt werden müssen. Zum zweiten sind für die meisten
Kurse Begrenzungen der Teilnehmerhöchstzahl vonnöten, um eine
gelingende Veranstaltung sicherzustellen
Sie sollten sich
in jedem Fall schriftlich anmelden. In der Regel verwenden Sie
dafür bitte unser Anmeldeformular (Direktzugang 17962). Bitte melden
Sie sich für jeden Kurs einzeln an. Im Ausnahmefall (bei
kurzfristiger Anmeldung) können wir Ihre Anmeldung auch telefonisch
oder per E-Mail entgegennehmen. Bitte geben Sie dabei unbedingt Ihren
Namen, Ihre TU-Anschrift (Sekr.), Ihre Telefonnummer und die genaue
Bezeichnung des Kurses, den Sie besuchen möchten, an.
Ihre
Anmeldung sollte möglichst rechtzeitig, spätestens 2 Wochen vor
Beginn einer Veranstaltung über den Vorgesetzten (im Bereich der
Universitätsbibliothek über das Querschnittsreferat
Personalentwicklung) bei uns eingehen. Bitte denken Sie daran, dass
Ihre Teilnahme mit Ihrer/m dienstlichen Vorgesetzten abgesprochen sein
muss. Wenn Ihre Anmeldung bei uns eingeht, gehen wir davon aus, dass
Sie die Kursteilnahme mit Ihrer/m dienstlichen Vorgesetzten
abgesprochen haben d.h. dass sie bewilligt wurde. Insofern ist
die Stellungnahme der/s Vorgesetzten (Blatt 2 der Anmeldung) in
erster Linie für Sie selbst von Bedeutung. Lassen Sie sich dies
auf alle Fälle durch Unterschrift bestätigen.
In der Regel
verschicken wir ca. 14 Tage vor Kursbeginn die Zu- bzw. Absagen zur
Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen. Den Kursstatus ("Kurs
ist ausgebucht", "Kurs ist abgesagt", "freie
Plätze" usw.) finden Sie außerdem auf unseren Internetseiten.
Selbstverständlich können Sie für Ihre eigene Terminplanung den
Anmeldestand auch jederzeit telefonisch bei uns erfragen.
Kosten und Bescheinigungen
Die Teilnahme am
Weiterbildungsprogramm ist für Beschäftigte der TU Berlin kostenlos.
Die Angabe der Kostenstelle hat nur statistische Bedeutung. Bei
regelmäßiger Teilnahme (mind. 70% der Anzahl der Kursstunden)
stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Eine zweite
Ausfertigung kann zur Personalakte gegeben werden.
FAQ-Liste
Welche Veranstaltungen werden vom Servicebereich Personalentwicklung und Weiterbildung angeboten?
Der Servicebereich Personalentwicklung und Weiterbildung bietet ein regelmäßiges Kursprogramm an. Es werden aber auch Seminare, Infoveranstaltungen oder Workshops außerhalb dieses Weiterbildungsprogrammes durchgeführt. Außerdem organisieren wir Einzel- und Sondermaßnahmen für einzelne Beschäftigte oder Arbeitsgruppen.
FAQ-Liste
Was sind Zielgruppenspezifische Angebote?
Zielgruppenspezifische Angebote sind Veranstaltungen für Arbeitsgruppen/Teams, die über das reguläre Kursprogramm hinaus gehen und zielgruppenspezifisch organisiert werden.
FAQ-Liste
Was sind Einzelmaßnahmen?
Einzelmaßnahmen sind Seminare/Veranstaltungen für einzelne Beschäftigte, die über das Kursprogramm hinausgehen.
FAQ-Liste
Wer muss eine gewünschte Kursteilnahme befürworten?
Die/der dienstliche Vorgesetzte sollte Ihnen bestätigen, dass eine Kursteilnahme befürwortet wird.
FAQ-Liste
Kann ich als TU-Beschäftigte/r auch externe Weiterbildung nutzen?
Ja, wenn es im dienstlichen Interesse ist und wir eine solche Weiterbildung nicht selbst anbieten. Sie müssen dies in jedem Fall beim Servicebereich Weiterbildung beantragen, da dies wie eine "Einzelmaßnahme" zu betrachten ist.
FAQ-Liste
Kontakt
Carola Joswig314-24627
II PE-WB 11
H 9131
Contact [1]
Kontakt
Britta Haase314-21228
II PE-WB 12
H 9131
Contact [2]
Kontakt
Sabine Patschorke314-26262
II PE-WB 13
H 9130
Contact [3]
Kontakt
Antje Kürschner314 - 23767
Hauptgebäude
H 9130
Contact [4]
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